Bestimmungen

Der Verein kennt vier Mitgliederkategorien: 

a) Aktivmitglieder 
b) Ehrenmitglieder 
c) Passivmitglieder 
d) Einzelmitglieder 


Aktivmitglieder mit Stimmberechtigung können Klein- und Mittelbetriebe (KMU) in den Bereichen Handwerk, Handel, 
Dienstleistungen und Industrie werden. 

Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, welche sich um die Anliegen des Vereins besonders verdient  gemacht haben. Sie werden auf Antrag des Vorstands durch die Vereinsversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben  ein Stimmrecht, sind aber vom Bezahlen des Vereinsbeitrags befreit. Die Ehrenmitgliedschaft ist eine persönliche Auszeichnung. Sie ist nicht gekoppelt an eine Unternehmung und ist nicht übertragbar. Ist ein Ehrenmitglied in einem Mitgliedsunternehmen tätig, so ist dieses nicht vom Jahresbeitrag befreit und es bezahlt seinen regulären Beitrag. 
 
Passivmitglieder ohne Stimmberechtigung können natürliche Personen werden, welchen die Förderung der Interessen der KMU ein Anliegen ist, die aber selbst keine Unternehmung besitzen oder verantwortlich führen. Sie sind vom Beitrag  an den kantonalen Verband und den sgv befreit.  

Einzelmitglieder mit Stimmrecht können private Personen werden, die keinem gewerblichen Betrieb aus der Region  angehören, aber den Gewerbeverein unterstützen möchten.

Mitgliederbeiträge

  • Aktivmitglieder CHF 220.– pro Jahr (davon Beitrag an KGL CHF 95.–)  
  • Einzelmitglieder CHF 220.– pro Jahr (davon Beitrag an KGL CHF 95.–)  

  • Passivmitglieder CHF 100.– pro Jahr (ohne Beitrag an KGL CHF 95.–)  

  • Mitglieder, die bereits einem anderen Gewerbeverein oder einer Sektion angeschlossen sind, welche einen KGL-Beitrag entrichten: CHF 125.– 

  • Ehrenmitglieder sind von einem Beitrag befreit.

Aufnahmegesuche für die Mitgliedschaft sind via Anmeldeformular an den Vorstand zu richten. Der Vorstand prüft das Gesuch und stellt der Vereinsversammlung entsprechend Antrag. Diese entscheidet mit absolutem Mehr abschliessend über die Aufnahme. 

Anmeldung